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Ausgearbeitet 1990 von Wolfram Däumel für den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, Landesverband Berlin(West) e.V.
Technische Information: Radfahrstreifen & Mehrzweckstreifen

Radfahrstreifen

Ergebnis der Betrachtung

Den vorhandenen und geplanten Radfahrstreifen fehlt es an einer Markierung des Sicherheitsabstandes zu den parkenden Kfz. Radfahrer, die den Radfahrstreifen mittig befahren, halten den lebensnotwendigen Sicherheitsabstand nicht ein.

Radfahrstreifen müssen eine Mindestbreite von 2,00m (einschließlich Schutzstreifen) haben. Dieses Maß darf keinesfalls unterschritten werden. Radfahrstreifen schmaler als 2,00m dienen nicht der Sicherheit, sondern bewirken durch zu dichtes Radfahren an parkenden Kfz das genaue Gegenteil! In Straßen, in denen sich diese Mindestbreite nicht verwirklichen lässt, müssen andere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für den Radverkehr ergriffen werden. Senkrechtparkhäfen müssen mit einem zusätzlichen Schutzstreifen von 1m Breite versehen werden. Da Kraftfahrer beim Ausparken erst ein Stück zurückstoßen müssen, um herannahende Radler zu sehen, ist hier mehr Abstand notwendig.

Empfehlungen des ADFC

ADFC-Vorschlag R1: Radfahrstreifen - Standardlösung

Grafik: Verkehrsraum Radfahrer und Auto bei Radfahrstreifen - Standardlösung. Straßenaufteilung: Bordstein - 2,00m Parkstreifen oder Parkhafen - durchgezogene Leitlinie (0,12m) oder Bordstein - 2,50m Radfahrstreifen, bestehend aus 0,60m Schutzstreifen + 0,15m kurz gestrichelte Leitlinie + 1,50m Fahrbahn + 0,25m kurz gestrichelte Leitlinie - Kfz-Fahrstreifen. Bei dieser Lösung werden die Sicherheitsabstände zu parkenden wie auch zu überholenden Kfz eingehalten. Radfahrer können andere Radfahrer überholen, ohne den Radfahrstreifen verlassen zu müssen. Allerdings wird dabei weder der Sicherheitsabstand zu überholenden Kfz noch der zwischen den Radlern eingehalten.

ADFC-Vorschlag R2: Zweispuriger Radfahrstreifen

Grafik: Verkehrsraum Radfahrer und Auto bei Radfahrstreifen - Zweispuriger Radfahrstreifen. Straßenaufteilung: Bordstein - 2,00m Parkstreifen oder Parkhafen - durchgezogene Leitlinie (0,12m) oder Bordstein - 3,00m Radfahrstreifen, bestehend aus 0,60m Schutzstreifen + 0,15m kurz gestrichelte Leitlinie + 1,75m Fahrbahn + 0,50m Würfelkette - Kfz-Fahrstreifen. Eine hohe Qualität hat eine Radverkehrsanlage erst dann, wenn gefahrlos nebeneinander gefahren werden kann. Bei den großzügigen Berliner Straßenquerschnitten ist es bei entsprechender Prioritätensetzung in vielen Straßen durchaus möglich, einen zweispurigen Radfahrstreifen einzurichten. Bei dieser Breite des Radfahrstreifens muss die Begrenzung zum Kfz-Fahrstreifen besonders deutlich markiert werden. Die für die Kreuzbergstraße vorgesehene Würfelkette ist ein geeignetes Mittel, den Radfahrstreifen kenntlich und von einem Kfz-Fahrstreifen unterscheidbar zu machen.

ADFC-Vorschlag R3: Radfahrstreifen bei beengten Verhältnissen

Grafik: Verkehrsraum Radfahrer und Auto bei Radfahrstreifen - Beengten Verhältnisse. Straßenaufteilung: Bordstein - 2,00m Parkstreifen oder Parkhafen - durchgezogene Leitlinie (0,12m) oder Bordstein - 2,00m Radfahrstreifen, bestehend aus 0,50m Schutzstreifen + 0,15m kurz gestrichelte Leitlinie + 1,10m Fahrbahn + 0,25m kurz gestrichelte Leitlinie - Kfz-Fahrstreifen. Der den Radfahrstreifen mittig benutzende Radfahrer hält den Mindest-Sicherheitsabstand zu den parkenden Kfz ein. Die Abstände beim Überholen entsprechen denen am Südwestkorso. Die Abgrenzung zum Kfz-Fahrstreifen ist zwar nicht so deutlich, wie bei der Planung Kreuzbergstraße, gegenüber dem Südwestkorso aber wesentlich klarer.

Beispiel

Foto: Richtungsfahrbahn mit 3 gleich breiten Fahrstreifen - Radfahrer zwischen parkenden und fahrenden Autos.
Grafik: Vergleich Richtungsfahrbahn mit 3 gleich breiten Fahrstreifen und besserer Aufteilung mit Radfahrstreifen.

Die häufig vorzufindende Straßenaufteilung in drei Streifen mit je 3,00m Breite stellt bei Benutzung durch Pkw eine untragbare Platzverschwendung dar. Die Breiten sind für drei mit 50 km/h nebeneinander fahrende Lkw ausgelegt. Bei Pkw sind wesentlich höhere Geschwindigkeiten möglich. Während zwischen den nebeneinander fahrenden Pkw ein großer Zwischenraum verbleibt, ist für den Radverkehr überhaupt kein Platz vorgesehen. Da der Lkw- und Bus-Anteil am Fahrzeugaufkommen gering ist, besteht keine Notwendigkeit, dass diese Fahrzeuge nebeneinander fahren. Für nebeneinander fahrende Pkw ist eine Doppelfahrspur von 4,50m ausreichend. Die Leistungsfähigkeit der Straße geht kaum zurück und ist in der Regel immer noch größer, als die der Knotenpunkte. Der so gewonnene Platz lässt sich für die Anlage eines 1,50m breiten Radfahrstreifens entsprechend ADFC-Vorschlag R1 nutzen. Wo die Notwendigkeit besteht, können Radfahrstreifen und Parkstreifen zu einer gemeinsamen Bus- und Radspur von 4,50m Breite zusammengefasst werden.

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