Däumel::Archiv >> Materialien zur Radverkehrsplanung >> Fahrradverkehr in der Südlichen Friedrichstadt >> Seite 11 | Impressum
Richard Müller / Wolfram Däumel, Broschüre der Internationalen Bauausstellung Berlin 1987 - Teil 1
Fahrradverkehr in der Südlichen Friedrichstadt
Durchqueren der Grünflächen mittels Zwei-Richtungs-Radweg
Foto:
Fahrradroute durch einen Park: der 4 m breite Radweg (Fietspad) ist durch einen Grünstreifen mit Baumreihe von dem parallel verlaufenden Gehweg getrennt (Den Haag, NL).

Der Radweg hat eine Regelbreite von 4,00m. Die Mindestbreite von 3,00m darf auch an Engstellen nicht unterschritten werden. Parallel zum Radweg soll immer ein Fußweg vorhanden sein, der durch einen Grünstreifen getrennt ist. Denn ist kein Fußweg zu sehen, werden Fußgänger den Radweg benutzen. Rad- und Fußweg müssen aber deutlich zu unterscheiden sein. Der Radweg soll daher einen anderen Belag als die Fußwege haben. Damit sich der Radweg besser in die Parkanlage einfügt, muß nicht unbedingt Asphalt verwendet werden. Denkbar ist ein Kiesweg, der eine andere Farbe als der Kies der Fußwege hat. Allerdings ist darauf zu achten, daß die Oberfläche des Radweges so fest ist, daß auch bei Regen keine Spurrillen entstehen.

Ausschilderung
Foto:
Positiver Ansatz: Dieser Fahrradwegweiser in der Gitschiner Str. weist auf die Fahrmöglichkeit durch die Grünanlagen entlang des Landwehrkanals hin.

Die Wegweisung für Radfahrer gliedert sich in zwei Bereiche:

  1. Innerhalb des Routen­netzes muß der Verlauf der Route deutlich werden. Dazu sind Weg­weiser mit über­bezirk­lichen Zielen an sol­chen Punk­ten aufzu­stellen, an denen der weitere Ver­lauf der Fahr­rad­route nicht klar erkenn­bar ist, oder wo mit einer größer­en Zahl ein­biegen­der Rad­fahrer gerech­net werden kann. In Ost-West-Rich­tung sind als Ziele City/Tier­garten, in West-Ost-Rich­tung SO36/Neu­kölln denk­bar. Vor­bild­liche Schil­der wurden bereits ent­lang des Land­wehr­kanals auf­ge­stellt. Auf dieser Grund­lage kann ein weiter­füh­rendes Weg­wei­sungs­system ent­wick­elt werden. Neben der Aus­schilderung des Routen­verlaufs muß auch auf Nah­ziele entlang der Route hinge­wiesen werden. Um eine Über­beschil­derung zu vermeiden, sollten diese Hinweise in der Regel nur an den Stellen erfolgen, wo von der Route abge­bogen werden muß. Solche Nah­ziele wären bei­spiels­weise das Museum für Verkehr und Technik, das Berlin-Museum, der Anhal­ter Bahnhof, die Amerika Gedenk­bib­liothek oder das Prinzen­bad.
  2. Außerhalb der Fahr­rad­routen müssen güns­tige Wege zur Route gekenn­zeichnet werden. Insbe­sondere an Haupt­verkehrs­straßen ist auf die Existenz paralleler Fahr­rad­routen hinzu­weisen; beispiels­weise an den Kanal­ufer­straßen.

vorherige Seite Seitenanfang nächste Seite