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Ausgearbeitet 1990 von Wolfram Däumel für den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club, Landesverband Berlin(West) e.V.
Technische Information: Radfahrstreifen & Mehrzweckstreifen

Mehrzweckstreifen

Ergebnis der Betrachtungen

Mehrzweckstreifen müssen eine Mindestbreite von 1,50m haben. Dieses Maß darf keinesfalls unterschritten werden. Mehrzweckstreifen schmaler als 1,50m dienen nicht der Sicherheit, sondern bewirken durch zu dichtes Radfahren an parkenden Kfz das genaue Gegenteil! Selbst bei einer Fahrbahnbreite von nur 6,00m (ohne Parkhäfen) ergibt sich das akzeptable Verhältnis Mehrzweckstreifen - Hauptfahrstreifen - Mehrzweckstreifen von 1 : 2 : 1. Bei schmaleren Fahrbahnen erübrigen sich Mehrzweckstreifen.

Neben der Gefährdung durch den Kfz-Verkehr ist die Fahrbahnbeschaffenheit ein wichtiges Kriterium für die Attraktivität des Radfahrens. Mehrzweckstreifen sollten daher in gepflasterten Straßen mit einem glatteren Belag versehen werden.

Empfehlungen des ADFC

ADFC-Vorschlag M1: Standardlösung für Straßen mit Parkhäfen

Grafik: Verkehrsraum Radfahrer und Auto bei Mehrzweckstreifen auf Straßen mit Parkhäfen. Zwischen Parkhafen und Fahrbahn wird ein 0,50m breiter Schutzstreifen auf Parkhafenniveau angelegt. Die Trennung zu den Parkplätzen kann als durchgezogene Leitlinie oder als Nagelreihe ausgeführt werden. Der Bordstein stellt die Trennung zum Mehrzweckstreifen dar, der eine Breite von 1,50m hat.
Bei dieser Lösung halten Radfahrer den Sicherheitsabstand zu den parkenden Kfz dann ein, wenn sie den Mehrzweckstreifen mittig benutzen.

ADFC-Vorschlag M2: Standardlösung für asphaltierte Straßen

Grafik: Verkehrsraum Radfahrer und Auto bei Mehrzweckstreifen auf asphaltierten Straßen. Der Parkstreifen wird durch eine durchgezogene Leitlinie abgetrennt. Die Trennung zwischen Mehrzweckstreifen und Hauptfahrstreifen erfolgt durch eine Pflastersteinreihe. Der Mehrzweckstreifen hat eine Breite von 1,90m.
Der Verkehrsraum des Radfahrers liegt bei Einhalten des Sicherheitsabstandes zu den parkenden Kfz noch innerhalb des Mehrzweckstreifens.

ADFC-Vorschlag M3: Standardlösung für gepflasterte Straßen

Grafik: Verkehrsraum Radfahrer und Auto bei Mehrzweckstreifen auf gepflasterten Straßen. Bei gepflasterten Straßen bietet es sich an, nur den Verkehrsraum des Radverkehrs mit einem anderen (besseren) Belag zu versehen: Parkhafen - 0,75m gepflasterter Schutzstreifen - 1,00m asphaltierter Mehrzweckstreifen - gepflasterter Hauptfahrstreifen.
Radfahrer werden durch den besseren Belag des Mehrzweckstreifens dazu angehalten, den Sicherheitsabstand zu den parkenden Kfz einzuhalten.

ADFC-Vorschlag M4: Mehrzweckstreifen bei beengten Verhältnissen

Grafik: Verkehrsraum Radfahrer und Auto bei Mehrzweckstreifen - Bei beengten Verhältnissen. Bei einer Fahrbahnbreite (ohne Parkstreifen) zwischen 6,00m und 7,00m ist ein Mehrzweckstreifen von 1,50m Breite akzeptabel. Allerdings dürfen Radfahrer diesen Mehrzweckstreifen nicht mittig befahren. Um dies deutlich zu machen, sind kleine Fahrradsymbole an der in Fahrtrichtung linken Seite des Mehrzweckstreifens auf der Straße aufzubringen. Sie sollen den für den notwendigen Sicherheitsabstand erforderlichen Fahrbereich kenntlich machen.

Beispiel

Foto: Körtestraße in Berlin mit Mittelleitlinie und 4m breiten Richtungsfahrbahnen. Gestaltung der Belziger Straße, Monumentenstraße und Körtestraße im Verlauf der Fahrradroute K nach ADFC-Vorschlag M2. Diese Straßen haben eine Fahrbahnbreite (ohne Parkstreifen) von 8,00m. Für die geltende bzw. geplante Tempo 30 - Regelung ist dies zu viel. Der teilweise vorhandene Mittelstreifen verleitet Kfz-Führer zu hohen Geschwindigkeiten und führt zum Überholen von Radfahrern ohne Sicherheitsabstand innerhalb des 4,00m breiten Fahrstreifens. Sicherheit und Komfort entsprechen nicht den Anforderungen einer Fahrradroute. Der Einbau von Mehrzweckstreifen entsprechend Skizze Seite 6, die vor den Kreuzungen in Radfahrstreifen übergehen, könnte die Situation für den Radverkehr deutlich verbessern.

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